Schlusskontrolle: Bevor eine elektrische Installation dem Kunden übergeben werden kann, muss eine Schlusskontrolle durchgeführt werden. Diese Schlusskontrolle erledigt der Installateur oder ein unabhängiges Kontrollorgan wie die Geissmann Elektrokontrollen GmbH.

Abnahmekontrolle: Wenn eine elektrische Installation in einem Gewerbegebäude, Industrie, Landwirtschaft, Schulhäuser, etc. erstellt wird, muss diese innerhalb von 6 Monaten durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen werden. Diese Prüfung darf nicht durch das installierende Unternehmen gemacht werden.

Handänderungskontrolle: Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, müssen die elektrischen Installationen kontrolliert werden (falls die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre her ist).

Photovoltaikanlagen: Kurzform PV oder PVA sind bei Installation Abnahmepflichtig und nach Ablauf der Kontrollperiode des Objekts ebenfalls zu kontrollieren. Wir bieten Ihnen hier eine kompetente Anlaufstelle für Beratungen oder Kontrollen in diesem Bereich (inkl. Beglaubigung). 

Autoladestation (E-Mobility): Auch die Ladestationen von Elektrofahrzeugen sind mit geeigneten Messgeräten zu Prüfen und mit einem Sicherheitsnachweis auszustatten. 


Bei all diesen Arbeiten unterstützen wir Sie tatkräftig und bei Unklarheiten geben wir auch gerne Auskunft per Telefon, E-Mail oder via Kontaktformular.